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Förderprogramm go-digital für KMU und Handwerksbetriebe

Erhalten Sie auf einfache Weise einen staatlichen Zuschuss für Ihr Digitalisierungsprojekt

Die globale Wirtschaft wird immer digitaler. Deutschland will mithalten und unterstützt daher kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung. Schwerpunkte der Förderung bilden digitalisierte und vernetzte Geschäftsprozesse, Online-Handel und -Marketing sowie IT-Security.

Am 13. Juli 2017 war es soweit: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlichte die Richtlinie zum Förderprogramm go-digital. Erhält ein Digitalisierungsprojekt die Förderung, so übernimmt der Bund bis zu 50 % der Beratungs- und Umsetzungskosten exklusive Mehrwertsteuer.

Website, Online-Shop und effizientere Prozesse

Was wird gefördert?

Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie sich auf einen Schwerpunkt festlegen: Digitalisierte Geschäftsprozesse, Online-Handel und -Marketing (Digitale Markterschließung) oder IT-Sicherheit. Diese drei Themenblöcke nennt die BMWi Module. Sie lassen sich in Form von einem Hauptmodul mit Nebenmodulen miteinander kombinieren. Wählen Sie die digitale Markterschließung oder die Digitalisierung von Geschäftsprozessen als Ihr Hauptmodul ist Ihr Beratungsunternehmen sogar dazu verpflichtet, mindestens zwei Beratertage dem Modul IT-Sicherheit zuzuordnen. Wichtig ist nur, dass mindestens 51 % des Beratungsvolumen auf ein Modul entfallen.

 

Aktuelle Änderungen (Stand 19.05.2023): Website-Relaunches werden leider nicht mehr von go-digital gefördert. Im Rahmen des Moduls „Digitale Markterschließung“ wird nur noch die Entwicklung einer „unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie“ gefördert.

Offizielle Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

„Mit der Unterstützung einer externen Beraterin / eines externen Beraters soll in der Regel die Onlinepräsenz professionalisiert werden, um den Umsatz zu steigern und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des begünstigten Unternehmens national und international zu erhalten und zu erhöhen. Ausgeschlossen sind die Förderung des erstmaligen Aufbaus und der Anpassung einer bestehenden Webseite.“ – FAQ, go-digital

 

Änderungen (Stand 17.03.2020): go-digital reagiert auf den aktuellen Bedarf von Heimarbeitsplätzen und fördert jetzt auch die Einrichtung von HomeOffice-Plätzen im Rahmen des Moduls Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

„Ab sofort können […] IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben, offiziell unter dem besagten Modul beantragt und bewilligt werden. Hierzu zählt vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. Von der Förderung weiterhin ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.“ – EURONORM GmbH, E-Mail vom 17.03.2020

Änderungen (Stand 16.03.2020): Auch die Entwicklung von Apps lässt sich ab sofort im Rahmen von go-digital fördern. Die App sollte jedoch der Digitalisierung der eigenen Prozesse oder der Selbstdarstellung des Unternehmens dienen. Dazu gehören beispielsweise die Stundenbuchung per App für Personen, die auswärts beim Kunden arbeiten, oder eine App für den eigenen Shop.

Digitalisierte Geschäftsprozesse

Das könnten zum Beispiel digitalisierte Geschäftsprozesse sein. Hierbei kommen oftmals CRM- und ERP-Software zum Einsatz. Wichtig ist vor allem, dass das Projekt das Ziel hat, Arbeitsabläufe elektronisch und möglichst vernetzt abzubilden. Zum Beispiel beim Einsatz eines Online-Shops und eines CRMs sollten die beiden Systeme nahtlos ineinandergreifen.

Projekte mit Schwerpunkt digitalisierte Geschäftsprozesse könnten zum Beispiel sein:

Digitale Markterschließung (Online-Handel und Online-Marketing)

Sie könnten den Schwerpunkt Ihres Projektes auch auf Online-Marketing bzw. die digitale Markterschließung legen. Gemeint ist damit, dass Unternehmen eine digitale Vermarktungsstrategie z. B. mit Website, Online-Shop und Content-Marketing definieren und umsetzen.

Projekte mit Schwerpunkt digitale Markterschließung könnten zum Beispiel sein:

  • Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie

Achtung: Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor Sie das Projekt gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen beginnen und ein Vertragsverhältnis eingehen. Das bedeutet, wenn Sie unsere Digitalagentur in Stuttgart als Beratungsunternehmen auswählen, unterstützen wir Sie dabei, den Förderantrag zu stellen, warten den Bescheid ab und füllen erst dann die Vertragspapiere aus.

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie das Handwerk profitieren

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleinere und mittelständische Betriebe mit weniger als 100 Mitarbeitern, sich im nationalen und internationalen Wettbewerb zu behaupten.

Ihr Unternehmen kann die Förderung beantragen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:

  • Ihr Unternehmen oder Handwerksbetrieb ist rechtlich selbständig. Das heißt Sie sind entweder völlig unabhängig von anderen Unternehmen oder Ihre Partner sind mit höchstens 25 % am Unternehmen/Handwerksbetrieb beteiligt.
  • Sie beschäftigen weniger als 100 Mitarbeiter.
  • Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 20 Mio. Euro.
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen hat in den letzten drei Steuerjahren keine Beihilfe nach De-minimis erhalten oder mit den Kosten des Projekts liegt die De-minimis-Beihilfe noch unter 200.000 €.

Weitere Informationen zu go-digital: www.bmwi-go-digital.de

Digitalagentur unterstützt go-digital-Projekte von der Antragstellung bis zur Umsetzung

Jetzt Förderung für Ihr Digitalisierungsprojekt beantragen!

Wir sind ein autorisiertes Beratungsunternehmen nach go-digital und unterstützen Sie dabei, die Förderung zu beantragen. Bei der Beratung, Konzeption und Umsetzung Ihres Digitalisierungsprojekts stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!

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